Im Glossar werden politische Fachbegriffe, die in den Texten verwendet werden, aufgeführt und erklärt. Der Inhalt wurde aus dem Lexikon des Landtags übernommen www.landtag.nrw.de.
Abgeordnete | Arbeitskreise | Anträge | Ausschüsse | Enquete-Kommission | Fraktionen | Landtag | Plenarsaal | Plenarsitzung |
Abgeordnete
Die Abgeordneten des Landtags NRW werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens, an Aufträge nicht gebunden und entscheiden "nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung" (Landesverfassung Art. 30 Abs. 2). Abgeordneten des Landtags NRW werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens, an Aufträge nicht gebunden und entscheiden "nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung" (Landesverfassung Art. 30 Abs. 2).
Anträge
Jeder Abgeordnete hat das Recht, Anträge zu stellen. Mit Anträgen wird die Landesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Sachverhalte vorzulegen. Entschließungsanträge sind eine besondere Art von Anträgen. Sie beziehen sich immer auf einen bereits vorliegenden Beratungsgegenstand. Entschließungsanträge können Meinungen, Anregungen und Empfehlungen, aber auch Ersuchen enthalten.
Arbeitskreise
In den Arbeitskreisen, die von den Fraktionen in der Regel analog zu den Fachausschüssen des Parlaments eingerichtet werden, bereiten die Fachleute der Fraktionen die Sitzungen der Fachausschüsse bzw. spezielle Themen oder Fragestellungen vor. Die Ausschussmitglieder aus einer Fraktion sind auch Mitglieder des entsprechenden Arbeitskreises.
Ausschüsse
Es müssen drei Kategorien von Ausschüssen unterschieden werden: zum Ersten die Ausschüsse, deren Einsetzung in der Verfassung geregelt werden. Das sind der "ständige Ausschuss" (Art. 40 LV), der die verfassungsmäßigen Rechte des Landtags gegenüber der Landesregierung zwischen zwei Wahlperioden zu wahren hat, die Untersuchungsausschüsse (Art. 41 LV) sowie der Petitionsausschuss (Art. 41a LV). Das sind zweitens die Ausschüsse, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie z.B. der Landeswahlausschuss oder der Wahlprüfungsausschuss. Und das sind drittens die Fachausschüsse wie der Sport- oder der Rechtsausschuss, die für die Arbeit des Parlaments mit ihrer beratungs- und gesetzesvorbereitenden Funktion am wichtigsten sind. Die Ausschüsse werden unmittelbar nach der Konstituierung des Landtags in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Die Fraktionen sind entsprechend ihrem Stärkeverhältnis dort vertreten.
Enquete-Kommission
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe ist der Landtag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet, eine Enquete-Kommission einzusetzen. Die Mitglieder der Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt. Es können Abgeordnete und externe Sachverständige sein. Die Enquete-Kommission legt dem Landtag Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der Wahlperiode vor.
Fraktionen
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Landtags. In der Regel schließen sich die in das Parlament gewählten Mitglieder einer Partei zu einer Fraktion zusammen. Im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zueinander werden der Ältestenrat und die Ausschüsse zusammengesetzt sowie die Vorsitze in den Ausschüssen bestimmt.
Landtag
Der Landtag NRW besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten. Er repräsentiert das Gesamtvolk des Landes. Seine Hauptaufgaben sind: die Gesetzgebung, die Verabschiedung des Landeshaushalts, die Wahl des Ministerpräsidenten und anderer Verfassungsorgane, die Kontrolle von Regierung und Verwaltung sowie die Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten. Der Landtag NRW wird auf fünf Jahre gewählt.
Plenarsaal
Der Plenarsaal ist der Ort, an dem alle Abgeordneten zur Vollversammlung (Plenum) zusammenkommen, um vor den Augen der Öffentlichkeit die unterschiedlichen Standpunkte zu verdeutlichen, Argumente auszutauschen und nach demokratischen Spielregeln durch Abstimmungen zu Mehrheitsentscheidungen zu kommen.
Plenarsitzung
Plenum bezeichnet die Vollversammlung der Mitglieder einer Volksvertretung. Diese wird auch Plenarsitzung genannt.



